Gericht untersagt überhöhte Anzahlung für Reise



40 Prozent Anzahlung für eine Reise sind überzogen. So entschied das Langericht Leipzig in einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen den Veranstalter Urlaubstours (Az. 08 O 3545/10). Zudem verbot es dem Veranstalter, den Restbetrag bereits 45 Tage vor Antritt der Reise zu verlangen. Solch ein langer Zeitraum sei unangemessen.

Damit folgte das Gericht dem Antrag der Verbraucherzentrale. Zulässig sind nur Vertragsklauseln, die verhältnismäßig geringfügige Anzahlungen verlangen. “Geringfügig” sei eine Anzahlung von 20 Prozent. Auch den Zeitpunkt, zu dem der Reiseveranstalter Urlaubstours den Restbetrag der Reise verlangt, kassierte das Gericht. Längstens 30 Tage vor Reiseantritt ist es angemessen, die vollständige Bezahlung zu fordern. Der Reiseveranstalter hat danach noch genug Zeit, eventuell den Vertrag aufzuheben und stattdessen einen anderen Reisenden zu finden.


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Wenn es stimmt, dass sich die Aura des Menschen nur mit 50 Km/h bewegt, dann schwirrt die von Claudius Moarefi noch irgendwo zwischen den Kontinenten. Auch wenn er mittlerweile - statt ständig zu verreisen - bei HolidayCheck als Teamleiter PR für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich ist, wird sie noch einen ganz schönen Weg vor sich haben, bis sie endlich wieder bei ihrem Besitzer angelangt ist.