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Ratgeber Reise – Mängel richtig melden

Endlich Urlaub! Voller Vorfreude geht es mit dem Shuttle direkt vom Flughafen ins Hotel. Und dann das: Das Hotel entspricht überhaupt nicht den Bildern des Reisekatalogs und schon gar nicht den persönlichen Vorstellungen. Am liebsten würde man alles hinschmeißen und mit dem nächsten Flieger nach Hause fliegen. Aber ist das überhaupt so einfach? Was muss alles passieren, damit eine Reise gekündigt werden kann? Wir haben die wichtigsten Tipps zusammengestellt, was unbedingt beachtet muss, bevor dem Reiseveranstalter gekündigt werden kann.


 

Unruhen in Ägypten – alle Infos für Urlauber

Nach Tunesien ist nun auch Ägypten von inneren Unruhen betroffen. Viele Urlauber sind verunsichert: Kann ich umbuchen? Wird meine Reise stattfinden? Soll ich buchen oder besser nicht? Wir haben die Meldungen der wichtigsten Veranstalter gesammelt und für euch hier im Blog dargestellt.

Die Veranstalter stehen in enger Kommunikation mit den Vertretern vor Ort und beobachten die Sicherheitslage. Für Abreisen in fernerer Zukunft liegen aktuell leider noch keine Kulanzentscheidungen vor, bei Änderungen oder Stornierungen greifen die AGB´s des Veranstalters. Wir bitten um Verständnis, dass für langfristige Abreisen die Situation vor Ort abgewartet wird. Bei einer Umbuchung raten wir schon im Vorfeld favorisierte Alternativen zu recherchieren, da wir auf Grund des sehr hohen Anruferaufkommens nur spärliche Beratungszeiten einräumen können, wir bitten daher um Verständnis.

Letzte Aktualisierung: 22. Februar 09:20 Uhr


Unruhen in Tunesien - alle Infos für Urlauber  

Unruhen in Tunesien – alle Infos für Urlauber

Die Lage in Tunesien verunsichert viele Urlauber und wirft wichtige Fragen auf: Kann ich umbuchen? Wird meine Reise stattfinden? Soll ich buchen oder besser nicht? Wir haben die Meldungen der wichtigsten Veranstalter zu den Unruhen in Tunesien gesammelt und für Euch hier im Blog dargestellt.

Aufgrund der aktuellen Situation in Tunesien bewerten die Veranstalter in enger Kommunikation mit den Vertretern vor Ort täglich die Sicherheitslage. Für Abreisen im Sommer liegen aktuell leider noch keine Kulanzentscheidungen vor, bei Änderungen oder Stornierungen greifen die AGB´s des Veranstalters. Wir bitten um Verständnis, dass für langfristige Abreisen die Situation vor Ort abgewartet wird.

Stand 14. Februar 2011 




 

Vorsicht – Urlaubsansprüche 2009 nicht verfallen lassen

UrlaubWie viel Urlaub steht uns Arbeitnehmern eigentlich zu? Und darf man Resturlaub mit ins neue Jahr nehmen oder ihn sich gar ausbezahlen lassen?

Trotz fester Regelungen herrscht oft Unklarheit und so verfallen manch wertvolle Urlaubstage.

Gerade jetzt, da sich das Jahr dem Ende neigt, häufen sich die Fragen nach noch nicht genommenen Urlaubstagen. Auch hier bei uns wird fleißig überlegt, was man mit seinen angesammelten Tagen noch anstellen soll…

Rein rechtlich kann der Resturlaub nicht ins neue Jahr mitgenommen werden. Urlaub dient im Sinne des Bundesurlaubsgesetztes (BurlG) der Erholung und soll daher im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Ausnahmen für eine Übertragung sind dringende betriebliche oder persönliche Gründe. Möglich ist auch eine betriebliche Übung: War der Arbeitgeber die letzten Jahre mit der Übertragung des Urlaubs auf das Folgejahr einverstanden, so darf man sich darauf einstellen, dass dies auch in diesem Jahr wieder möglich ist.

Es lohnt zudem der Blick in den Arbeitsvertrag oder eine direkte Anfrage beim Chef. Auch Tarifverträge enthalten oftmals abweichende, wohlwollendere Regelungen.

Tatsächlich gewähren viele Betriebe eine Übertragung ins neue Jahr, allerdings muß der Urlaub dann in den ersten drei Kalendermonaten genommen werden – am 01.04.2010 verfällt er endgültig.

Alternativ möchten viele Beschäftigte ihren Resturlaub ausbezahlt bekommen.


 

Reiserücktritt: Infos, Tipps und Fallstricke

OLG_ReisebüroEine Urlaubsreise abzusagen tut nicht nur der Seele, sondern möglicherweise auch dem Geldbeutel weh.
Und da das Thema Reiserücktritt ein recht undurchsichtiges Feld ist, möchte ich ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Soviel vorab: Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, eine Reise anzutreten! Man muss also nicht in das wunderschöne 5*-Hotel mit exzellentem Essen und garantiertem Wohlfühlfaktor – wenn man nicht möchte ;) .

Ein Reiserücktritt ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen nach § 651 i BGB möglich. Es stellt sich vielmehr die Frage nach den Kosten.

Bei einem Rücktritt des Urlaubers vor Reiseantritt verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber im Gegenzug eine angemessene Entschädigung verlangen. Meist haben die Veranstalter in ihren AGBs eine Stornoklausel, die die Entschädigungshöhe mit einem Prozentsatz , gestaffelt nach dem Zeitpunkt des Rücktritts, enthält. Das ist vielfach einfacher, als den konkreten Wert – Reisepreis minus ersparter Aufwendungen – zu errechnen.
Aber Vorsicht: Je später der Reiserücktritt erfolgt, desto teurer wird die Angelegenheit.

Ein kostenfreies Storno ist in Ausnahmefällen möglich:


 

Kuriose Klagen: Wenn der Urlaub vor Gericht endet

holidaycheck_kuriose_beschwEs ist nicht zu fassen, worüber wir Deutschen uns im Urlaub aufregen und womit wir die Gerichte beschäftigen.

Vor zwei Wochen erging das Urteil vom Landgericht Hannover über die Klage eines Seychellen-Urlaubers wegen zu hoher Wellen. Seitdem geistert die Geschichte durch alle Medien. Dem Wiesbadener war der Wellengang am Urlaubsort zu heftig, so dass er das Meer nicht nach seinen Vorstellungen nutzen konnte. Deshalb wollte er einen Teil des Reisepreises zurück – die Klage wurde abgelehnt…

So etwas ist kein Einzelfall. Auch in der Vergangenheit sind mir so manch kuriose Klagen ins Auge gefallen, die ich gerne zum Schmunzeln weiter geben möchte ;) Mit dabei sind Beschwerden über zu viele Einheimische am Strand, schnarchende Sitznachbarn und ein Plumpsklo als Toilette…


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Reiserecht: Wenn der Katalog gelogen hat

kataloge1Ratgeber Reiserecht: Beim Durchstöbern der Reiseprospekte lächeln einem auf allen Seiten einladende Beschreibungen entgegen. Man kann sich kaum entscheiden, weil ja alle Hotels in bester Lage, top modern eingerichtet und überhaupt hervorragend ausgestattet sind. Doch die Wahrheit ist, dass sich hinter einigen Katalogbeschreibungen eher unschöne Tatsachen verbergen.