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  • Reiserecht: Wenn der Katalog gelogen hat

    Geschrieben am 15. Mai 2009 von Christine

    kataloge1Beim Durchstöbern der Reiseprospekte lächeln einem auf allen Seiten einladende Beschreibungen entgegen. Man kann sich kaum entscheiden, weil ja alle Hotels in bester Lage, top modern eingerichtet und überhaupt hervorragend ausgestattet sind.

    Doch die Wahrheit ist, dass sich hinter einigen Katalogbeschreibungen eher unschöne Tatsachen verbergen.

    In diesem Fall gilt es festzustellen, ob die Abweichungen zwischen Realität und der vertraglichen Vereinbarung relevant sind. Nur dann kann man diese beanstanden. Neben der Reisebestätigung und verbindlichen Zusagen des Reiseveranstalters sind dessen Katalogbeschreibungen meist entscheidend.

    Auf Grund verschiedener Urteile des Bundesgerichtshofes müssen Hotelbeschreibungen in Prospekten für einen durchschnittlichen, nicht auslandserfahrenen Reisenden transparent und verständlich sein. Man spricht hier von Prospektklarheit bzw. Prospektwahrheit, die in der BGB-Infoverordnung geregelt ist.

    Die deutschen Gerichte sehen folgende Aussagen als unklar und damit als unzulässig an:

    „Hotel liegt in zentraler Lage“, wenn sich dahinter ständiger Verkehrslärm verbirgt.

    Wenn mit „internationaler Atmosphäre“ nicht das Jet-Set Aufgebot von Monaco gemeint ist, sondern ein sehr lebhaftes, feierfreudiges und trinkfestes Publikum.

    Das Hotel in “aufstrebender Umgebung” ist tatsächlich von permanentem Baulärm umgeben.

    “In der Nähe des Flughafens”, wenn sich das Hotel direkt in der Einflugschneise befindet.

    Nicht nur die Beschreibungen müssen der gegebenen Situation entsprechen, sondern auch die Fotos. Suggerieren diese z.B., dass alle Zimmer über einen Balkon verfügen, Sie aber bei der Ankunft in Ihrem Zimmer keinen vorfinden, ist das eine relevante Abweichung.

    Bewahren Sie also Buchungsgrundlagen wie Katalog, Reisebestätigung etc. gut auf, um die jeweiligen Abweichungen detailliert dokumentieren zu können. Dann können Sie auch Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend machen.

    Zum Kopfschütteln und Schmunzeln sind viele weitere Schönschreibereien in Katalogen, die wir Ihnen in Kürze präsentieren. Manche sind tatsächlich zulässig, hier gilt äußerste Vorsicht! Von Erfahrungen mit grenzwertig wahrheitsgetreuen Katalogbeschreibungen kann gerne in den Kommentaren berichtet werden. Was ist die dreisteste Kataloglüge?

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    8 Kommentare zu “Reiserecht: Wenn der Katalog gelogen hat”

    1. CaptainJarek 15. Mai 2009 um 12:00 Uhr

      Ich werde das Gefühl nicht los, das hier täglich eine im Voraus vorbereitete Konserve gepostet wird. Schade, denn ein Blog lebt von Aktualität und nicht von einer Ansammlung von Texten die man problemfrei schon seit Wochen/Monaten/Jahren bei Onkel Google findet. :-(

    2. Heinz 15. Mai 2009 um 12:20 Uhr

      Wo ist denn dein Blog Captain? Verlink Ihn doch mal damit wir alle von dir lernen können :)

    3. CaptainJarek 15. Mai 2009 um 15:33 Uhr

      Meine Blogs sind allesamt nicht touristischer Natur und daher hier ohne Relevanz. ;-)

    4. Blondi 18. Mai 2009 um 09:17 Uhr

      Och…wir sind sicher auch an nicht touristischen Themen interessiert…denn so wie es scheint haben wir es hier ja mit einem absoluten Blog Profi zu tun…also !

    5. CaptainJarek 18. Mai 2009 um 11:00 Uhr

      Keine Chance … aber netter Versuch ;-)

    6. Günter 18. Mai 2009 um 15:41 Uhr

      Aber, aber Captain, gib uns doch mal ne Chance – Rom ist ja auch nicht an einem Tag erbaut worden ;-)

    7. Blondi 18. Mai 2009 um 15:55 Uhr

      Das denke ich auch…die Zeit wirds weisen und Vorschuss-Lorbeeren hat ja nur wirklich niemand verlangt.

    8. Gijsbert Anthony 26. Juni 2009 um 16:38 Uhr

      Doch ist das Thema wirklich aktuell, online Aktivität nimmt stark zu, bestimmt in Länder ausser Nord-West Europa. Die Frage ist darum: haben Kataloge überhaupt in der Nähe Zukunft nocht Funktion, wann man so leicht externe Daten bekommen kann( z.B. auf unserer Seite oder bei der Konkurrenz)? Vielleicht ist es interessant um Kataloge gerichtlich fast zu legen, dass es nach subjektieve Informationen auch fast immer zuverlässige Fakten gibt. Für Bravour ist in jedem Fall kein Platz mehr. Ich sag mal, macht´s so weiter

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